Notare
Notar in Rotenburg (Wümme)

Seit 1905 ist unsere Kanzlei in Rotenburg (Wümme) zu Hause. Zwei Notare gehören zu ihr: Lutz Hammermeister und Heiko Müller. Als Notare entwerfen und beurkunden wir Verträge, Testamente und Vollmachten und kümmern uns um die Abwicklung, etwa die Eintragung im Grundbuch oder im Handelsregister. Dabei beraten wir alle Beteiligten unparteiisch und unabhängig.
Termine sind in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich, in Eilfällen oft schneller. Ein Besprechungstermin, der zu einer Beurkundung führt, wird nicht gesondert berechnet. Wenn Sie z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht zu uns kommen können, kommen wir zu Ihnen.
Notare
Womit Sie zu uns kommen können
Als Notare befassen wir uns mit allem, was der Beurkundung oder Beglaubigung bedarf oder bei dem eine notarielle Gestaltung sinnvoll ist. Die folgenden Beispiele zeigen typische Anliegen; sprechen Sie uns auch an, wenn Ihres hier nicht steht. Zu jeder Lebenslage finden Sie bei uns einen Ratgeber, mit dem Sie sich auf das Gespräch vorbereiten können.
Immobilien
Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung, Übertragung an die Kinder (das „Überschreiben“ des Hauses), Nießbrauch und Wohnrecht, Grundschuld für die Finanzierung und ihre Löschung nach der Tilgung. Ratgeber: Kaufvertrag über eine Immobilie, Immobilie übertragen, Nießbrauch, Ehepartner im Grundbuch eintragen lassen.
Erben und Schenken
Testament und Erbvertrag, Schenkung zu Lebzeiten, Erbschein, Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, Auseinandersetzung unter Miterben. Ratgeber: Testament und Erbvertrag, Erbschein beantragen, Erbe ausschlagen.
Vorsorge
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Ratgeber: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung.
Ehe und Familie
Ehevertrag vor oder während der Ehe, Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung, Übertragung einer Immobilie auf den Ehepartner. Ratgeber: Ehevertrag schließen, Trennung und Scheidung regeln.
Unternehmen
Gründung einer GmbH, einer UG oder eines Vereins, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Änderung von Gesellschaftsverträgen, Anmeldungen zum Handelsregister. Mehr dazu unter Gesellschaftsrecht.
Beglaubigungen
Beglaubigung Ihrer Unterschrift, etwa für das Grundbuchamt, das Handelsregister oder eine Vollmacht, und beglaubigte Abschriften von Urkunden. Bitte vereinbaren Sie auch dafür einen Termin und bringen Sie das Dokument mit. Ohne Termin kann es sein, dass der Notar gerade in einer längeren Beurkundung ist und Sie warten müssen.
So läuft es ab
2
Besprechung
Wir besprechen mit Ihnen, was Sie erreichen möchten, und klären offene Fragen. Bei einfachen Vorgängen, etwa einer Grundschuld, geht es oft direkt zum Entwurf.
3
Entwurf
Sie erhalten einen Entwurf, den Sie in Ruhe lesen können. Änderungswünsche arbeiten wir ein.
4
Beurkundung
Der Notar liest die Urkunde vor, erläutert sie und beantwortet Ihre Fragen. Erst wenn alle Fragen geklärt sind, unterschreiben Sie und der Notar die Urkunde.
5
Abwicklung
Wir kümmern uns um alles Weitere, den sogenannten Vollzug: Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister, Genehmigungen, Mitteilungen an Behörden und Beteiligte, bis die Sache abgeschlossen ist.
Was Begriffe wie Auflassung, Vormerkung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung bedeuten, erklärt der Ratgeber Kaufvertrag über eine Immobilie von A bis Z.
Was kostet der Notar?
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie sind bei jedem Notar in Deutschland gleich hoch und richten sich nach dem Geschäftswert. Das ist beim Kauf der Kaufpreis, bei einer Übertragung der Wert der Immobilie. Beratung und Entwurf sind in der Beurkundungsgebühr enthalten; ein Besprechungstermin, der zu einer Beurkundung führt, wird nicht gesondert berechnet. Hinzu kommen Auslagen (z. B. Porto) und die Umsatzsteuer. Bei Änderungen im Grundbuch oder Handelsregister erhalten Sie die Rechnung über die Gerichtskosten in der Regel direkt von dort.
Einen ersten Überblick geben unsere Kostenrechner: Kostenrechner Immobilienkauf, Kostenrechner Grundschuld und Kostenrechner Löschung einer Grundschuld. Für andere Vorgänge finden Sie Beispielwerte in unseren Ratgebern:
| Beispiel | Notarkosten |
|---|---|
| Testament: Einzeltestament, 100.000 EUR Reinvermögen | 349 EUR |
| Gemeinschaftliches Testament: 100.000 EUR gemeinsames Reinvermögen | 674 EUR |
| Erbschein: 100.000 EUR Nachlass, zzgl. 273 EUR Nachlassgericht | 349 EUR |
| Vorsorgevollmacht: mit Patientenverfügung, 150.000 EUR Vermögen | 220–284 EUR |
| Ehevertrag: Gütertrennung, 100.000 EUR gemeinsames Reinvermögen | 674 EUR |
| GmbH-Gründung: normale GmbH-Gründung, ein Gesellschafter, 25.000 EUR Stammkapital | 787 EUR |
Beispielwerte inkl. 19 % USt und Pauschale für Post und Telekommunikation, zzgl. geringer Auslagen. Weitere Beispiele bietet die Bundesnotarkammer. Für Ihr Anliegen, etwa auch eine Übertragung, nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten gern vorab.
Unterlagen und Formulare
Die Angaben zu Ihrem Anliegen können Sie uns vorab übermitteln. Die Formulare zeigen Ihnen zugleich, welche Informationen der Notar typischerweise benötigt. Sie können uns die Angaben auch telefonisch oder im Gespräch machen.
Zum Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Für viele Vorgänge benötigen wir außerdem Ihre Steuer-ID. Weitere Hilfen: die Checkliste für den Immobilienkauf und der Leitfaden zum Testament.
Anfahrt und Erreichbarkeit
Sie finden uns in der Bahnhofstr. 5a, 27356 Rotenburg (Wümme). Sie erreichen die Kanzlei über die Burgstraße/Aalter Allee, von der Sie in Höhe des Ärztehauses direkt in die Bahnhofstraße abbiegen. Das Kanzleigebäude liegt nach etwa 100 m auf der rechten Seite. Kostenlose Parkplätze finden Sie hinter dem Gebäude.
Die Kanzlei ist barrierefrei zugänglich, die Besprechungsräume liegen im Erdgeschoss. Wenn Sie z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht zu uns kommen können, kommen die Notare bei Bedarf zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder ins Pflegeheim.
Telefonisch erreichen Sie uns Mo–Do 9.00–13.00 und 14.30–18.00 Uhr, Fr 9.00–13.00 Uhr unter 04261 9291-0. Die Notare erreichen Sie per E-Mail an notar@recht-rotenburg.de.
Mandanten aus der Region
Unsere Kanzlei hat ihren einzigen Sitz in Rotenburg (Wümme). Zu uns kommen gleichwohl Mandanten aus dem gesamten norddeutschen Raum, insbesondere aus der Umgebung, etwa aus Scheeßel, Sottrum, Visselhövede, Zeven, Sittensen, Bremervörde, Verden und Soltau. Entwurf und Abstimmung erledigen wir mit Ihnen per Post, E-Mail, Telefon oder Videogespräch. Zur Beurkundung kommen Sie zu uns in die Bahnhofstraße.
Mitarbeiterinnen

Frau Warkentin
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Frau Ahrend
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Notarfachwirtin

Frau Karakas
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Frau Thrams
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Frau Fricke
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Häufige Fragen
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Termine sind in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich. Wenn es eilt, lässt sich regelmäßig kurzfristig ein Termin finden, manchmal sogar noch am selben Tag. Das gilt für alle Angelegenheiten. In Eilfällen rufen Sie uns bitte an.
Was passiert nach meiner Anfrage?
Wir melden uns zeitnah, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen, telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen und stimmen einen Termin ab. Haben Sie uns Ihre Angaben vorab übermittelt, bereiten wir damit bereits das Gespräch oder den Entwurf vor.
Beurkundung oder Beglaubigung: Was ist der Unterschied?
Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar, dass die Unterschrift von Ihnen stammt. Den Inhalt des Dokuments prüft er dabei nicht. Bei einer Beurkundung berät der Notar Sie, entwirft den Text, liest ihn vor und erläutert ihn. Für Grundstücksgeschäfte, Eheverträge, Erbverträge und die Gründung einer GmbH schreibt das Gesetz die Beurkundung vor.
Wer bezahlt den Notar?
Das vereinbaren die Beteiligten, meist im Vertrag selbst. Zwei Beispiele: Beim Immobilienkauf trägt üblicherweise der Käufer die Kosten, während der Verkäufer die Löschung seiner alten Grundschulden bezahlt. Bei einer Übertragung oder Schenkung legen Sie fest, wer zahlt. Gesetzlich haften alle, die an der Urkunde beteiligt sind, gemeinsam für die Kosten.
Kann ich den Notar frei wählen?
Ja. Sie können sich an jeden Notar in Deutschland wenden, unabhängig davon, wo Sie wohnen, wo das Grundstück liegt oder wo das Unternehmen seinen Sitz hat.
Ich wohne nicht in Rotenburg (Wümme). Kann ich trotzdem bei Ihnen beurkunden lassen?
Ja. Viele Mandanten kommen aus den umliegenden Orten, manche von weiter her. Die Vorbereitung erledigen wir per Post, E-Mail, Telefon und Videogespräch. Zur Beurkundung kommen Sie zu uns.
Muss ich persönlich zum Termin kommen?
In der Regel ja. In manchen Fällen können Sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen oder die Urkunde nachträglich genehmigen. Sprechen Sie uns vorher an.

