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Schenkungen rückgängig machen: Das sind die Möglichkeiten!
Schenkungen können unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig gemacht werden. Auf die damit verbundenen Fragen geht der Artikel ein, u.a. Verarmung des Schenkers, grober Undank, Schwiegerelternschenkung, vertragliche Rückforderungsrechte etc.