Heiko Müller, Rechtsanwalt und Notar

Anwälte

Heiko Müller

Rechtsanwalt und Notar

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Anwalt (04261) 9291-0Notare (04261) 9291-19Telefax (04261) 9291-31

Anwalt: Frau RungeNotare: Frau Warkentin, Frau Ahrend, Frau Karakas, Frau Thrams, Frau Fricke

Bekannt von YouTube und aus der Wirtschaftszeitschrift manager magazin

Zur Person

  • Gesellschafter der Kanzlei
  • Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens vor dem Oberlandesgericht Celle 2002
  • Rechtsanwalt seit 2002
  • Notarielle Fachprüfung mit Prädikatsnote
  • Notar seit 2016

Ämter und Tätigkeiten

  • Referent rechtlicher Inhouse-Schulungen für Unternehmen und Betriebsräte
  • Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied in verschiedenen Unternehmen und Einrichtungen
  • Vorsitzender des Rotenburger Anwaltvereins

Berufliche Mitgliedschaften u. a.

  • Deutscher Anwaltverein (DAV), Berlin
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat des DAV
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)
  • Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V.
  • Heiko Müller in der Anwaltssuche des Deutschen Anwaltvereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht (Deutscher Anwaltverein)
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • Mitglied der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.

Fachanwalt

Eine Fachanwaltsbezeichnung wird einem Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn der Rechtsanwalt

  • besondere theoretische Kenntnisse und
  • besondere praktische Erfahrungen

nachgewiesen hat.

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

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