Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, sollte auch regeln, ob der Bevollmächtigte später Auskunft und Rechenschaft über seine Verfügungen schuldet. Denn ohne klare Regelung droht Streit – insbesondere dann, wenn nach dem Tod des Vollmachtgebers die Erben Belege über sämtliche Ausgaben verlangen. Ein aktuelles Urteil des LG Ellwangen (2025) zeigt, wie schnell sich die Frage stellt, ob der Bevollmächtigte den Geschwistern Rechenschaft ablegen muss.