Seit dem 1.1.2023 gibt es ein gesetzliches Vertretungsrecht der Ehegatten. Es greift dann, wenn ein Ehepartner sich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit um seine gesundheitlichen Angelegenheiten nicht kümmern kann.
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ÜBERSICHT
0:00 Wer entscheidet, wenn der Ehepartner es nicht mehr kann?
1:32 Was soll das neue Vertretungsrecht?
2:05 Was ist neu? Wann greift das Vertretungsrecht? Wann endet es?
2:50 Tipp: Besser Vorsorgevollmacht errichten!