Zu unserer Tätigkeit im Erbrecht gehören u.a.:
Ihr Ansprechpartner:
Heiko
Müller
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV, Berlin
Es gibt manche Situation, in der ein Erbe zugunsten anderer Personen auf das Erbe verzichten möchte und daher auf die Idee kommt, einfach die Erbschaft auszuschlagen.
Gedanke ist dabei häufig, gerade wenn mehrere Personen geerbt haben, dass, wenn man ausschlägt und damit „aus dem Erbe raus ist“, die verbleibenden Erben den Nachlass alleine erhalten.
Was ist mit einem Testament, das viele Jahre alt ist und in dem eine Person zum alleinigen Erben eingesetzt wurde, mit der man damals zusammengelebt hatte?
Gilt das Testament noch, obwohl die damalige Lebensgemeinschaft schon längst beendet ist?
Ändert sich daran etwas, wenn aus der Lebensgemeinschaft aufgrund Heirat eine Ehe wurde, die später geschieden wurde?
In dem Video erkläre ich Ihnen, warum Sie unbedingt an ein früheres, möglicherweise von Ihnen schon längst vergessenes Testament denken sollten!
Sind frühere Schenkungen automatisch auf das Erbe anzurechnen?
Es ist eine klassische Situation:
Ein Elternteil ist verstorben. Erben sind dessen Kinder zu gleichen Teilen. Ein Kind hatte aber bereits früher erhebliche finanzielle Zuwendungen seines Elternteils erhalten.
Können die Geschwister verlangen, dass dies beim Erbe berücksichtigt wird, also das beschenkte Kinder nun weniger vom Erbe bekommt?
In dem Video erkläre Ihnen, welche wirtschaftlichen Zuwendungen berücksichtigungsfähig sind und wie die sog. Ausgleichung im Erbfall erfolgt.