Ein Testament ist ein mächtiges Dokument, das nach dem Tod einer Person ihre Wünsche bezüglich der Verteilung ihres Vermögens ausdrückt.
Aber was passiert, wenn das Testament nicht gefunden wird oder in die falschen Hände gerät?
In Deutschland gibt es einen Weg, um sicherzustellen, dass ein Testament nach dem Tod des Verfassers gefunden und berücksichtigt wird: die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.
VIDEO
Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht
Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht ist eine der sichersten Methoden, um Ihr Testament aufzubewahren.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihr Testament von einem Notar erstellen zu lassen, wird dieser das Dokument nicht nur für Sie formulieren und beurkunden, sondern es auch automatisch in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht geben.
Das Testament wird dazu in einen Umschlag gelegt, der dann verschlossen und versiegelt wird. Der Notar reicht dann das versiegelte Testament beim Nachlassgericht ein und beantragt für Sie die amtliche Verwahrung.
Sobald das Testament beim Gericht eingegangen ist und dort in die Verwahrung genommen wurde, erhalten Sie den sog. Hinterlegungsschein. Dieses Dokument sollten Sie gut aufbewahren, etwa zusammen mit der Ihnen vom Notar übersandten Abschrift Ihres Testaments.
Zentrales Testamentsregister
Neben der Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht meldet der Notar die Errichtung Ihres Testaments und dessen Verwahrung dem Zentralen Testamentsregister.
Dieses Register, das von der Bundesnotarkammer in Berlin geführt wird, registriert alle für die Erbfolge relevanten Urkunden, insbesondere Testamente.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Register keine Details zum Inhalt des Testaments registriert. Stattdessen werden nur Angaben zu Ihrer Person und zur Urkunde vermerkt, die zur späteren Auffindung des Testaments notwendig sind.
Was passiert nach dem Tod?
Nach dem Tod einer Person wird das Standesamt den Todesfall dem Zentralen Testamentsregister melden. Das Register informiert dann das zuständige Nachlassgericht, bei dem das Testament der verstorbenen Person verwahrt wird. So ist es anschließend möglich, dass Ihr Testament vom Nachlassgericht auch eröffnet wird.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich ein selbst geschriebenes Testament beim Gericht verwahren lassen?
Ja, Sie können ein selbst geschriebenes Testament beim Gericht verwahren lassen. Sie müssen sich dazu persönlich an das Gericht wenden und die entsprechenden Formalitäten erfüllen.
Wie teuer ist die Verwahrung beim Gericht?
Für die Verwahrung des Testaments berechnet das Gericht eine einmalige Gebühr von 75 Euro. Es handelt sich also um kein Abo.
Wofür wird der Hinterlegungsschein benötigt?
Wenn Sie Ihr Testament aus der Verwahrung nehmen wollen, etwa um es komplett aufzuheben, verlangt das Gericht Ihren Personalausweis und den Hinterlegungsschein.
Kann ein privater Aufbewahrungsort im Testamentsregister vermerkt werden?
Nein, ein privater Aufbewahrungsort kann nicht im Testamentsregister vermerkt werden. Wenn Sie Ihr Testament selbst verfassen und zu Hause aufbewahren wollen, müssen Sie selbst sicherstellen, dass es nach Ihrem Tod gefunden wird. Es besteht das Risiko, dass das Testament schlicht nicht gefunden wird, verloren geht oder von einer Person, die es findet, "unterdrückt" wird.
Fazit
Ein Testament ist ein wichtiges Dokument, das sorgfältig aufbewahrt werden sollte. Mit einem beim Nachlassgericht verwahrten und im Zentralen Testamentsregister registrierten Testament gehen Sie auf Nummer sicher. Es ist der sicherste Weg, um sicherzustellen, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod gefunden und Ihre letzten Wünsche beachtet werden.