In der Praxis stellen sich viele Menschen die Frage, wie sie ihr Erbe regeln können, um bestimmten Personen entweder gar nichts oder nur das gesetzlich vorgeschriebene Minimum zu hinterlassen. Insoweit fallen häufig zwei Begriffe: die Enterbung und der Pflichtteilsentzug. Doch was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Konzepten, und wann ist es sinnvoll, welches anzuwenden?
Müssen Sie die Beerdigung etwa auch dann bezahlen, wenn Sie gar nicht Erbe geworden sind oder die Bestattung gar nicht veranlasst haben? Vielleicht gibt es ein Testament, wonach eine andere Person der Erbe ist. Oder Sie haben die Erbschaft sogar ausgeschlagen.
Ein Testament ist ein mächtiges Dokument, das nach dem Tod einer Person ihre Wünsche bezüglich der Verteilung ihres Vermögens ausdrückt. Aber was passiert, wenn das Testament nicht gefunden wird oder in die falschen Hände gerät? In Deutschland gibt es einen Weg, um sicherzustellen, dass ein Testament nach dem Tod des Verfassers gefunden und berücksichtigt wird: die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.
Sie und Ihr Partner / Ihre Partnerin leben bereits seit vielen, vielen Jahren zusammen. Sie befassen sich mit der Frage, was passiert, wenn einer von Ihnen stirbt. Kann der andere dann in der Wohnung oder dem Haus wohnen bleiben? Ist ein Testament sinnvoll?
Es gibt manche Situation, in der ein Erbe zugunsten anderer Personen auf das Erbe verzichten möchte und daher auf die Idee kommt, einfach die Erbschaft auszuschlagen. Funktioniert das?
Sie sind Erbe geworden, wollen dies aber gar nicht? Dann können Sie das Erbe ausschlagen. Ich erkläre Ihnen, was dabei zu beachten ist und warum manchmal eine Erbausschlagung noch möglich ist, obwohl man meint, die Frist dafür sei längst verstrichen.