Sie wollen ein Testament errichten? Wenn Sie z.B. Ihren Ehegatten davor schützen wollen, dass später ein Pflichtteil gezahlt werden muss, dann sollte Ihr Testament eine Pflichtteilsklausel enthalten.
Ein Dauerthema unter den Erbrechtlern war die Frage, ob Grabpflegekosten bei der Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs mindernd berücksichtigt werden können. Dazu hat jetzt der BGH ein Urteil getroffen.
Das "Berliner Testament" ist eine beliebte Testamentsart für Ehegatten mit gemeinsamen Kindern. Einige Dinge sollten aber bedacht werden. Dazu gebe ich Ihnen in diesem VIDEO vier wichtige Tipps.
Sie haben noch junge Kinder (z.B. 5, 14 oder 20 Jahre jung). Ein Testament haben Sie noch nicht.
Wie ist die rechtliche Situation für Ihre Kinder oder z.B. Ihren Ehegatten, wenn Sie sterben?
Dazu ein Video mit wichtigen Tipps.