Herzlich Willkommen bei der Kanzlei RINCK.
Wir sind Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in Rotenburg (Wümme) und vertreten sowie beraten Privatpersonen, Unternehmer, Gesellschaften und Vereine sowie Behörden und Kommunen.
Unsere Kanzlei wird durch eine kompetente und einsatzbereite Mitarbeiterschaft unterstützt, von der einige Mitarbeiter bereits seit Jahrzehnten in der Kanzlei tätig sind.
Unsere Sozietät hat eine über 100-jährige Tradition und ihren Ursprung im Jahr 1905. Der Schwerpunkt der Sozietät liegt seit vielen Jahrzehnten in der Tätigkeit als Notare, wobei wir eine große Zahl an Mandanten über Generationen hinweg begleiten. Dabei steht der Mensch immer im Zentrum unserer Tätigkeit.
Wir erbringen nur Dienstleistungen, die unserer Expertise entsprechen. Dies verankert unser Selbstverständnis, auf höchstem Niveau juristisch zu beraten. Sollte ein Rechtsgebiet nicht zu unseren Kernkompetenzen gehören, vermitteln wir gern einen qualifizierten Berater oder Spezialisten.
Unsere Berufsträger sind seit vielen Jahren auf ihren jeweiligen Spezialgebieten tätig und durch Fachanwaltschaften, konsequente Fortbildung sowie Dozententätigkeit qualifiziert. Zwei der Rechtsanwälte sind zugleich Notare in Rotenburg (Wümme).
Diese langjährige Erfahrung und der Aufbau von Vertrauen führen zu einer starken Verbindung mit unseren Mandanten, die den Weitblick unserer Beratung und Vertretung zu schätzen wissen.
NEWS
Ein Sprichwort sagt: „Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen.“ Doch wie sieht es in der Realität aus? Kann eine Schenkung wirklich niemals zurückgefordert werden? Die Antwort auf diese Frage ist komplexer, als viele vielleicht denken, denn es gibt tatsächlich eine Reihe von Situationen, in denen Schenkungen wieder rückgängig gemacht werden können.
Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen.
Ein Testament ist ein wichtiges Dokument, das die Verteilung des Vermögens nach dem Tod regelt. Dennoch werden bei der Erstellung von Testamenten häufig Fehler gemacht, die zu ernsthaften rechtlichen Problemen führen können. In diesem Blogbeitrag werden wir uns mit einem möglichen Fehler befassen und erläutern, wie man diesen vermeiden kann.
Wenn Sie als Erbe den Pflichtteil auszahlen müssen, könnte das zu großen finanziellen Problemen führen.
Was können Sie tun, wenn das Erbe z.B. nur aus einer Immobilie besteht und keine liquiden Mittel verfügbar sind?
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, wie Sie eine Stundung des Pflichtteils beantragen können, um eine Zwangsveräußerung zu verhindern. Auch erfahren Pflichtteilsberechtigte, welche Rechte sie haben, wenn der Erbe nicht sofort zahlen kann.