Herzlich Willkommen bei der Kanzlei RINCK.
Wir sind Rechtsanwälte, Fachanwälte und
Notare in Rotenburg (Wümme).
Wir vertreten und beraten Privatpersonen, Unternehmer, Gesellschaften und Vereine sowie Behörden und Kommunen.
Unsere Arbeit wird durch eine kompetente und einsatzbereite Mitarbeiterschaft unterstützt, von der einige Mitarbeiter bereits seit Jahrzehnten in der Kanzlei tätig sind.
Unsere Sozietät hat eine über 100-jährige Tradition. Sie hat ihren Ursprung im Jahr 1905.
Schwerpunkt der Sozietät ist seit vielen Jahrzehnten die Tätigkeit als Notare, in deren Rahmen wir eine große Zahl an Mandanten über Generationen begleiten. Der Mensch steht dabei immer im Zentrum unserer Tätigkeit.
Wir machen nur das, was wir auch wirklich können. Es entspricht unserem Selbstverständnis, auf höchstem Niveau juristisch zu beraten oder – sollte das jeweilige Rechtsgebiet nicht zu unseren Kernkompetenzen gehören – dem Mandanten einen insoweit qualifizierten Berater oder Spezialisten zu vermitteln.
Die Berufsträger sind alle langjährig auf ihren jeweiligen Spezialgebieten tätig und durch Fachanwaltschaften, konsequente Fortbildung sowie Dozententätigkeit qualifiziert. Zwei der Rechtsanwälte sind zugleich Notare.
Hieraus resultiert die gewachsene Verbindung unserer Kanzlei mit den Mandanten, die wissen, dass nicht kurzfristiger Erfolg, sondern Weitblick die Maxime unserer Beratung und Vertretung ist.
NEWS
Was ist mit einem Testament, das viele Jahre alt ist und in dem eine Person zum alleinigen Erben eingesetzt wurde, mit der man damals zusammengelebt hatte?
Gilt das Testament noch, obwohl die damalige Lebensgemeinschaft schon längst beendet ist?
Ändert sich daran etwas, wenn aus der Lebensgemeinschaft aufgrund Heirat eine Ehe wurde, die später geschieden wurde?
In dem Video erkläre ich Ihnen, warum Sie unbedingt an ein früheres, möglicherweise von Ihnen schon längst vergessenes Testament denken sollten!
Sind frühere Schenkungen automatisch auf das Erbe anzurechnen?
Es ist eine klassische Situation:
Ein Elternteil ist verstorben. Erben sind dessen Kinder zu gleichen Teilen. Ein Kind hatte aber bereits früher erhebliche finanzielle Zuwendungen seines Elternteils erhalten.
Können die Geschwister verlangen, dass dies beim Erbe berücksichtigt wird, also das beschenkte Kinder nun weniger vom Erbe bekommt?
In dem Video erkläre Ihnen, welche wirtschaftlichen Zuwendungen berücksichtigungsfähig sind und wie die sog. Ausgleichung im Erbfall erfolgt.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unseren rechtlichen Informationen und Tipps.
Wir danken den 5.000 Abonnenten unseres YouTube-Kanals für Ihr Vertrauen!
Insgesamt haben unsere Videos weit über 500.000 Aufrufe erzielt.
Allein im letzten Jahr betrug die Wiedergabezeit unserer Videos rund 25.000 Stunden.