Herzlich Willkommen bei der Kanzlei RINCK.
Wir sind Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in Rotenburg (Wümme).
Wir vertreten und beraten Privatpersonen, Unternehmer, Gesellschaften und Vereine sowie Behörden und Kommunen.
Unsere Arbeit wird durch eine kompetente und einsatzbereite Mitarbeiterschaft unterstützt, von der einige Mitarbeiter bereits seit Jahrzehnten in der Kanzlei tätig sind.
Unsere Sozietät hat eine über 100-jährige Tradition. Sie hat ihren Ursprung im Jahr 1905.
Schwerpunkt der Sozietät ist seit vielen Jahrzehnten die notarielle Tätigkeit, in deren Rahmen wir eine große Zahl an Mandanten über Generationen begleiten. Der Mensch steht dabei immer im Zentrum unserer Bemühungen.
Wir machen nur das, was wir auch wirklich können. Es entspricht unserem Selbstverständnis, auf höchstem Niveau juristisch zu beraten oder – sollte das jeweilige Rechtsgebiet nicht zu unseren Kernkompetenzen gehören – dem Mandanten einen insoweit qualifizierten Berater oder Spezialisten zu vermitteln.
Die Berufsträger sind alle langjährig auf ihren jeweiligen Spezialgebieten tätig und durch Fachanwaltschaften, konsequente Fortbildung sowie Dozententätigkeit qualifiziert.
Hieraus resultiert die gewachsene Verbindung unserer Kanzlei mit den Mandanten, die wissen, dass nicht kurzfristiger Erfolg, sondern Weitblick die Maxime unserer Beratung und Vertretung ist.
NEWS
Ein Kaufvertrag über eine Immobilie sieht nicht nur kompliziert aus, er ist es auch.
Sie haben einen Vertragsentwurf erhalten und "stolpern" über eine Vielzahl von Begriffen?
Wir erklären Ihnen alle wichtigen Begriffe - übersichtlich dargestellt von A bis Z und zum Herunterladen.
Sie möchten Ihrem Kind gerne zu Ihren Lebzeiten eine Immobilie, z.B. ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung übertragen?
Die Motivation dazu kann vielfältig sein.
Vielleicht möchten Sie Klarheit unter Ihren Kindern über die Zuordnung Ihres Grundbesitzes erzielen und damit einen späteren Streit unter Ihren Erben vermeiden. Möglicherweise möchte Ihr Kind ein Haus bauen und Sie haben das passende Grundstück. Oder Sie wollen den Schenkungssteuerfreibetrag, den Sie alle 10 Jahre haben, ausnutzen und damit die spätere Erbschaftssteuerlast verringern.