Herzlich Willkommen bei der Kanzlei RINCK.
Wir sind Rechtsanwälte, Fachanwälte und
Notare in Rotenburg (Wümme).
Wir vertreten und beraten Privatpersonen, Unternehmer, Gesellschaften und Vereine sowie Behörden und Kommunen.
Unsere Arbeit wird durch eine kompetente und einsatzbereite Mitarbeiterschaft unterstützt, von der einige Mitarbeiter bereits seit Jahrzehnten in der Kanzlei tätig sind.
Unsere Sozietät hat eine über 100-jährige Tradition. Sie hat ihren Ursprung im Jahr 1905.
Schwerpunkt der Sozietät ist seit vielen Jahrzehnten die Tätigkeit als Notare, in deren Rahmen wir eine große Zahl an Mandanten über Generationen begleiten. Der Mensch steht dabei immer im Zentrum unserer Tätigkeit.
Wir machen nur das, was wir auch wirklich können. Es entspricht unserem Selbstverständnis, auf höchstem Niveau juristisch zu beraten oder – sollte das jeweilige Rechtsgebiet nicht zu unseren Kernkompetenzen gehören – dem Mandanten einen insoweit qualifizierten Berater oder Spezialisten zu vermitteln.
Die Berufsträger sind alle langjährig auf ihren jeweiligen Spezialgebieten tätig und durch Fachanwaltschaften, konsequente Fortbildung sowie Dozententätigkeit qualifiziert.
Zwei der Rechtsanwälte sind zugleich Notare.
Hieraus resultiert die gewachsene Verbindung unserer Kanzlei mit den Mandanten, die wissen, dass nicht kurzfristiger Erfolg, sondern Weitblick die Maxime unserer Beratung und Vertretung ist.
NEWS
Stellen Sie sich vor, Ihre Eltern haben Sie als Bevollmächtigten in ihrer Vorsorgevollmacht eingesetzt.
Sind Sie dann automatisch zur persönlichen Betreuung oder gar Pflege verpflichtet, falls Ihre Eltern sich eines Tages nicht mehr selbst um ihre Belange kümmern können?
Wie ist die rechtliche Situation, wenn Sie praktisch nicht dazu in der Lage sind, weil Sie hundert Kilometer entfernt wohnen? Dieser Artikel beleuchtet eine wichtige BGH-Entscheidung, die Antworten auf diese Fragen gibt.
Lassen Sie uns heute mal der Frage nachgehen, wer die Beerdigung zu bezahlen hat.
Die Frage hierauf erscheint doch einfach, es gibt aber Konstellationen, die überraschen.
Müssen Sie die Beerdigung etwa auch dann bezahlen, wenn Sie gar nicht Erbe geworden sind oder die Bestattung gar nicht veranlasst haben? Vielleicht gibt es ein Testament, wonach eine andere Person der Erbe ist. Oder Sie haben die Erbschaft sogar ausgeschlagen.
Können Sie sich die Beerdigungskosten erstatten lassen? Wenn ja: von wem?