
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Arbeitsrechts.
In unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit haben wir folgende Schwerpunkte:
- Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
- Vorbereitung, Durchsetzung oder Abwehr von Kündigungen
- Verhandlungen mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Behörden
- Führen von Kündigungsschutz- und Eingruppierungsprozessen
Gerade im Arbeitsrecht gelten vielfach Fristen. Daher ist eine möglichst frühzeitige Beratung wichtig, um drohende Rechtsnachteile zu vermeiden.