Fachgebiete

Strafrecht

Ihr Ansprechpartner: Michael Helwig, LL. M.

Eine Vorladung der Polizei, eine Durchsuchung oder ein Strafbefehl im Briefkasten – ein Strafverfahren kommt meist überraschend und verunsichert. Gerade dann ist es wichtig, nichts Unüberlegtes zu tun und früh einen Verteidiger an der Seite zu haben.

Michael Helwig, LL. M., ist Fachanwalt für Strafrecht und seit 1999 als Strafverteidiger tätig. Er verteidigt Sie im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.

Wobei wir Sie verteidigen

  • Ermittlungsverfahren: Vorladung als Beschuldigter, Anhörungsbogen, Durchsuchung, Beschlagnahme
  • Strafbefehl und Hauptverhandlung: Einspruch, Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Verkehrsstrafrecht: Trunkenheitsfahrt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, Entziehung der Fahrerlaubnis – Herr Helwig ist zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht: Vorwürfe im Zusammenhang mit Unternehmen, etwa Betrug, Untreue oder Steuerstraftaten
  • Allgemeines Strafrecht: etwa Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung

Was Sie jetzt beachten sollten

  1. Keine Angaben zur Sache. Als Beschuldigter müssen Sie sich zum Vorwurf nicht äußern. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, bis Ihr Verteidiger die Ermittlungsakte kennt. Ihre Personalien müssen Sie angeben.
  2. Vorladung der Polizei: Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Den Termin können Sie absagen oder durch Ihren Verteidiger absagen lassen.
  3. Durchsuchung: Leisten Sie keinen Widerstand, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und rufen Sie uns an. Auch jetzt gilt: keine Angaben zur Sache.
  4. Fristen: Gegen einen Strafbefehl können Sie nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Melden Sie sich deshalb sofort.

Wie die Verteidigung abläuft

Zunächst beantragen wir Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst dann wissen wir, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen. Auf dieser Grundlage besprechen wir mit Ihnen offen die Aussichten und die passende Strategie – ob eine Stellungnahme sinnvoll ist, eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann oder es auf eine Hauptverhandlung hinausläuft.

Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Rufen Sie uns an: (04261) 9291-0

Termin vereinbaren

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns am selben Arbeitstag, spätestens am nächsten, um einen Termin abzustimmen.

Mit dem Absenden erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage speichern (Datenschutzerklärung).

Eilig? Rufen Sie uns an: (04261) 9291-0