Heiko Müller, Notar und Fachanwalt für Erbrecht in Rotenburg Wümme

Fachanwalt für Erbrecht in Rotenburg (Wümme)

bekannt von youtube

Sie haben Fragen zum Erbrecht? Sie haben erbrechtliche Ansprüche und möchten diese durchsetzen?

 

Sie möchten rechtliche Vorsorge treffen: ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht errichten, Vermögenswerte auf Ihre Kinder übertragen

 

Die Bandbreite etwaiger Fragestellungen im Erbrecht ist nahezu endlos. Nur einige Beispiele:

  • Sie fragen sich, ob Sie ein Testament brauchen.
  • Sie möchten Ihren Nachlass regeln, um späteren Streit möglichst zu vermeiden. 
  • Sie möchten Vorsorge betreiben, damit Ihr Ehepartner handlungsfähig bleibt, wenn Ihnen etwas zustößt und er sich um Ihre Angelegenheiten kümmern kann.
  • Sie möchten bestimmte Vermögenswerte schon zu Ihren Lebzeiten auf Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder übertragen.
  • Eine Ihnen nahestehende Person ist verstorben. Wie geht es weiter? Was ist zu regeln?
  • Sie haben ein Testament im Nachlass eines Verstorbenen gefunden. Was ist damit zu machen?
  • Was bedeuten die Formulierungen in einem Testament?
  • Sie sind möglicherweise Erbe. Wie ist dies zu klären? Brauchen Sie einen Erbschein?
  • Sie wollen eine Erbschaft nicht antreten.
  • Haben Sie einen Pflichtteilsanspruch?
  • Sie haben ein anwaltliches Schreiben bekommen, mit dem Auskünfte in Bezug auf den Nachlass von Ihnen gefordert werden. Müssen Sie die Auskunft erteilen?
  • Sie haben mit anderen Personen zusammen geerbt. Was bedeutet es, Mitglied einer Erbengemeinschaft zu sein?
  • Sie haben mit Ihren Geschwistern geerbt. Zum Nachlass gehört eine Immobilie. Diese möchten Sie übernehmen. Wie läuft eine Erbauseinandersetzung ab?
  • Der Verstorbene hatte bei Ihnen Schulden. Wie kommen Sie ans Geld?

 

Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Rotenburg (Wümme)

Sie brauchen einen Anwalt, der Sie im Erbrecht berät. Das Erbrecht ist komplex und erfordert daher besondere Kenntnisse. Ich habe daher den Fachanwaltstitel im Erbrecht erworben und bin als Testamentsvollstrecker zertifiziert.

 

⏳ VOR dem Erbfall

Ich berate und unterstütze Sie bei der Planung Ihres Nachlasses. Insoweit formuliere ich Ihr Testament, Ihre Vorsorgevollmacht oder entwerfe einen Übergabevertrag.

 

⌛ NACH dem Erbfall

Ich berate und vertrete Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, etwa dem Erbschein, einer Ausschlagung, Fragen zur Erbengemeinschaft, Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.


Was ist ein Fachanwalt für Erbrecht?

Der Titel "Fachanwalt für Erbrecht" wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Dazu müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nur ein Rechtsanwalt kann den Titel "Fachanwalt" erhalten.
  • Der Rechtsanwalt muss drei Jahre zugelassen und tätig sein.
  • Es müssen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen werden.

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

 

Besondere theoretische Kenntnisse im Erbrecht

Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt idR. voraus, dass der betreffende Rechtsanwalt an einem Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst.

 

Es sind Aufsichtsarbeiten erfolgreich zu absolvieren. Die Gesamtdauer dieser Leistungskontrollen beträgt mindestens 15 Stunden.

 

Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  2. Internationales Privatrecht im Erbrecht,
  3. vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  5. Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
  6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

 

Besondere praktische Erfahrungen im Erbrecht

Der Rechtsanwaltkammer sind besondere praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts nachzuweisen. Das setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 80 Fälle bearbeitet hat. Die Fälle müssen sich auf die oben genannten Bereiche beziehen, so etwa das materielle Erbrecht,  die vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung etc.

 

Fortbildung im Erbrecht

Jeder Fachanwalt muss jährlich auf dem betreffenden Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischer Aus- oder Fortbildung teilnehmen. 

 

Wie viele Fachanwälte für Erbrecht gibt es?

Im gesamten Bezirk der Rechtsanwaltskammer Celle gibt es unter den ca. 5.700 Anwälten lediglich 106 Fachanwälte für Erbrecht (Stand: 1.1.2026). Dies sind weniger als 1,9%.

 

Zum Bezirk der Kammer gehören u.a. Cuxhaven, Stade, Bremervörde, Zeven, Buxtehude, Tostedt, Osterholz-Scharmbeck, Verden, Rotenburg (Wümme), Nienburg, Walsrode, Hannover, Hameln, Holzminden, Hildesheim, Celle, Gifhorn, Uelzen, Soltau, Dannenberg, Winsen (Ruhe) und Lüneburg.

Testamentsvollstrecker

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. hat Herrn Rechtsanwalt Heiko Müller nach erfolgreicher Prüfung die Bezeichnung

 

◼︎ Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

 

verliehen.

Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Rotenburg

Heiko Müller, Notar und Fachanwalt für Erbrecht in Rotenburg

Heiko Müller 

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Bekannt von Youtube und aus der Wirtschaftszeitschrift manager magazin


 

Berufliche Mitgliedschaften u.a.:

◼︎ Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltverein, Berlin

◼︎ Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
◼︎ Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.

◼︎ Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V.

 

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht (Deutscher Anwaltverein)
Mitglied des Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Mitglied des Deutsche Anwalts‑, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.

 

Was Mandanten sagen

"Ich hatte Herrn Müller bereits auf einem rechtlichen Vortrag, den er gehalten hatte, kurz kennengelernt. Mein erbrechtliches Problem hat er kompetent gelöst. Seine Erklärungen waren für mich als Laien gut verständlich. Ich kann die Kanzlei zu 100% weiterempfehlen." (Frank G.)

 

"Klasse! Ich hatte mich von Herrn Müller im Erbrecht vertreten lassen und bin hochzufrieden. Es ist alles bestens gelaufen." (Petra K.)

 

"Besonders hervorstechend war die konsequente und schnelle Abarbeitung unserer Anliegen. Das Juristendeutsch wurde uns verständlich erläutert." (Manfred R.)

Quelle: Provenexpert

Termine und Online-Beratung

Gerne stehe ich Ihnen für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.

 

Bitte rufen Sie an, damit ein schneller Termin und die für Sie passende Beratungsart (persönlich, telefonisch oder per Videogespräch) gefunden werden kann.

 

Sie haben Kosten-Sicherheit. Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich geregelt und betragen höchstens 226,10 EUR (190 EUR zzgl. USt.).

 

Kontakt:

☎ Telefon (04261) 92910


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