Nach dem Erbfall: Erbschein, Grundbuch und Erbauseinandersetzung
Ein Angehöriger ist gestorben und Sie sind Erbe? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Erbrecht nachweisen, eine geerbte Immobilie umschreiben lassen und den Nachlass unter den Erben aufteilen.

Beim Notar in Rotenburg (Wümme): Ablauf, Unterlagen, Termin
Brauchen Sie einen Erbschein?
Mit dem Tod geht das Vermögen automatisch auf die Erben über. Banken, Behörden, das Grundbuchamt oder das Handelsregister verlangen aber einen Nachweis, wer Erbe geworden ist. Dieser Nachweis ist meist der Erbschein.
Nicht immer ist er nötig:
- Notarielles Testament oder Erbvertrag: Das eröffnete Testament genügt zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts als Nachweis, auch gegenüber dem Grundbuchamt. Das spart Zeit und Kosten, siehe Was kostet ein Testament beim Notar?
- Vollmacht über den Tod hinaus: Mit einer solchen Vollmacht kann der Bevollmächtigte zum Beispiel auf die Konten zugreifen, ohne den Erbschein abzuwarten. Eine notarielle Vollmacht reicht auch für Grundbesitz.
- Eigenhändiges Testament: Für Bankgeschäfte kann es genügen, wenn sich das Erbrecht daraus eindeutig ergibt.
Mehr dazu, mit Muster eines Erbscheins: Erbschein beantragen: Wie und wozu?
Erbschein beantragen
Einen Erbschein erhalten Sie nur auf Antrag beim Nachlassgericht. Für den Antrag müssen Sie an Eides statt versichern, dass Ihre Angaben richtig sind. Das können Sie beim Notar erledigen: Wir bereiten den Antrag vor, beurkunden die Versicherung und reichen alles beim Nachlassgericht ein.
Gibt es mehrere Erben, genügt der Antrag eines Miterben für einen gemeinschaftlichen Erbschein, der alle Erben mit ihren Anteilen nennt.
Was kostet ein Erbschein? Notar und Nachlassgericht berechnen ihre Gebühren nach dem Wert des Nachlasses:
| Nachlass | Notar | Nachlassgericht | Zusammen |
|---|---|---|---|
| 100.000 EUR | 349 EUR | 273 EUR | 622 EUR |
| 200.000 EUR | 541 EUR | 435 EUR | 976 EUR |
| 300.000 EUR | 779 EUR | 635 EUR | 1.414 EUR |
| 500.000 EUR | 1.136 EUR | 935 EUR | 2.071 EUR |
| 1.000.000 EUR | 2.088 EUR | 1.735 EUR | 3.823 EUR |
Beispielwerte; beim Notar inkl. 19 % USt und Pauschale für Post und Telekommunikation, zzgl. geringer Auslagen. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Wert des Nachlasses ab. Mit einem notariellen Testament lassen sich diese Kosten oft ganz vermeiden: Notarielles Testament: Erbschein oft entbehrlich.
Immobilie geerbt: Grundbuch berichtigen
Nach dem Erbfall steht im Grundbuch weiter der Verstorbene als Eigentümer. Die Erben müssen das Grundbuch berichtigen lassen, spätestens bevor sie die Immobilie verkaufen oder belasten.
Tipp: Beantragen Sie die Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, entstehen für die Eintragung der Erben beim Grundbuchamt keine Gebühren.
Erbauseinandersetzung: den Nachlass aufteilen
Haben mehrere Personen geerbt, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Über den Nachlass können sie nur gemeinsam entscheiden. Auf Dauer ist das selten gewollt; meist wird der Nachlass deshalb aufgeteilt.
Gehört eine Immobilie zum Nachlass, gibt es typischerweise diese Wege:
- Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus.
- Die Erben verkaufen die Immobilie gemeinsam und teilen den Erlös.
- Ein Miterbe überträgt seinen Erbteil auf einen anderen Miterben und scheidet so aus der Erbengemeinschaft aus.
Der Vertrag über eine Immobilie und die Übertragung eines Erbteils müssen notariell beurkundet werden. Als Notar beraten wir alle Erben unparteiisch und achten darauf, dass die Auszahlung abgesichert ist.
Sind sich die Erben nicht einig, kann ein Notar nicht für einzelne Erben Partei ergreifen. Für eine anwaltliche Vertretung finden Sie mehr unter Fachanwalt für Erbrecht.
Beim Notar in Rotenburg (Wümme)
Den Antrag auf einen Erbschein können Sie bei uns stellen; die dafür nötige eidesstattliche Versicherung nimmt der Notar auf. Wollen die Erben eine Immobilie oder einen Erbteil übertragen, muss der Vertrag notariell beurkundet werden.
So läuft es ab
- Anfrage
Sie vereinbaren einen Termin, rufen uns an oder bereiten Ihr Anliegen vor und übermitteln uns Ihre Angaben vorab.
- Besprechung und Beratung
Wir besprechen mit Ihnen, ob überhaupt ein Erbschein nötig ist und welche Unterlagen das Nachlassgericht braucht. Bei einer Erbauseinandersetzung klären wir, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll.
- Entwurf
Sie erhalten einen Entwurf, den Sie in Ruhe lesen können. Änderungswünsche arbeiten wir ein.
- Beurkundung
Der Notar liest die Urkunde vor, erläutert sie und beantwortet Ihre Fragen. Erst wenn alle Fragen geklärt sind, unterschreiben Sie und der Notar die Urkunde.
- Nachlassgericht und Grundbuch
Wir reichen den Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht ein. Bei einer Erbauseinandersetzung beantragen wir die Umschreibung im Grundbuch.
Was Sie mitbringen
- Zum Beurkundungstermin: Personalausweis oder Reisepass
- Welche Unterlagen das Nachlassgericht benötigt, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob es ein Testament gibt und wer Erbe geworden ist. Wir teilen Ihnen vorab mit, welche Urkunden Sie beschaffen müssen.
Alle Formulare: Online-Formulare. Ihre Notare: Heiko Müller und Lutz Hammermeister. Ablauf, Kosten und Anfahrt: Notar in Rotenburg (Wümme).



