Fachgebiete · Erbrecht

Fachanwalt für Erbrecht in Rotenburg (Wümme)

Ihr Ansprechpartner: Heiko Müller

Sie haben Fragen zum Erbrecht? Sie haben erbrechtliche Ansprüche und möchten diese durchsetzen?

Sie möchten rechtliche Vorsorge treffen: ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht errichten, Vermögenswerte auf Ihre Kinder übertragen?

Kontakt aufnehmen

Typische Fragen aus der Beratung sind etwa:

  • Sie fragen sich, ob Sie ein Testament brauchen.
  • Sie möchten Ihren Nachlass regeln, um späteren Streit möglichst zu vermeiden.
  • Sie möchten Vorsorge betreiben, damit Ihr Ehepartner handlungsfähig bleibt, wenn Ihnen etwas zustößt und er sich um Ihre Angelegenheiten kümmern kann.
  • Sie möchten bestimmte Vermögenswerte schon zu Ihren Lebzeiten auf Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder übertragen.
  • Eine Ihnen nahestehende Person ist verstorben. Wie geht es weiter? Was ist zu regeln?
  • Sie haben ein Testament im Nachlass eines Verstorbenen gefunden. Was ist damit zu machen?
  • Was bedeuten die Formulierungen in einem Testament?
  • Sie sind möglicherweise Erbe. Wie ist dies zu klären? Brauchen Sie einen Erbschein?
  • Sie wollen eine Erbschaft nicht antreten.
  • Haben Sie einen Pflichtteilsanspruch?
  • Sie haben ein anwaltliches Schreiben bekommen, mit dem Auskünfte in Bezug auf den Nachlass von Ihnen gefordert werden. Müssen Sie die Auskunft erteilen?
  • Sie haben mit anderen Personen zusammen geerbt. Was bedeutet es, Mitglied einer Erbengemeinschaft zu sein?
  • Sie haben mit Ihren Geschwistern geerbt. Zum Nachlass gehört eine Immobilie. Diese möchten Sie übernehmen. Wie läuft eine Erbauseinandersetzung ab?
  • Der Verstorbene hatte bei Ihnen Schulden. Wie kommen Sie ans Geld?

Beratung im Erbrecht

Ich bin Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Sie vor und nach dem Erbfall.

Vor dem Erbfall

  • Planung Ihres Nachlasses und Ihrer Nachfolge
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Übergabeverträge
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Nach dem Erbfall

  • Erbschein und Erbscheinsverfahren
  • Ausschlagung einer Erbschaft
  • Pflichtteil, Vermächtnis und Erbe: Ansprüche durchsetzen oder abwehren
  • Streit in der Erbengemeinschaft und ihre Auseinandersetzung

Testament, Erbvertrag und Vorsorge beim Notar

Manche Regelungen werden notariell beurkundet. Ein Erbvertrag bedarf immer der notariellen Beurkundung; ein Testament können Sie eigenhändig schreiben oder notariell errichten. Auch die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten wird notariell beurkundet.

Die Beurkundung ist Aufgabe der Notare unserer Kanzlei und von der anwaltlichen Beratung getrennt. Möchten Sie etwas notariell regeln, wenden Sie sich bitte direkt an die Notare. Beratung und Entwurf sind dann Teil der notariellen Tätigkeit und in der Beurkundungsgebühr enthalten.

  • Testament und Erbvertrag: Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, Erbvertrag. Ratgeber: Testament und Erbvertrag
  • Immobilie übertragen: Übergabe oder Schenkung zu Lebzeiten, etwa mit Nießbrauch oder Wohnungsrecht. Ratgeber: Immobilie übertragen
  • Vorsorgevollmacht: Wer handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Ratgeber: Vorsorgevollmacht

Mehr zur notariellen Tätigkeit, zu Ablauf und Kosten: Notare in Rotenburg (Wümme) und Heiko Müller als Notar.

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Was ist ein Fachanwalt für Erbrecht?

Der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Dazu müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nur ein Rechtsanwalt kann den Titel „Fachanwalt“ erhalten.
  • Der Rechtsanwalt muss drei Jahre zugelassen und tätig sein.
  • Es müssen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen werden.

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Besondere theoretische Kenntnisse im Erbrecht

Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt i. d. R. voraus, dass der betreffende Rechtsanwalt an einem Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst.

Es sind Aufsichtsarbeiten erfolgreich zu absolvieren. Die Gesamtdauer dieser Leistungskontrollen beträgt mindestens 15 Stunden.

Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  2. Internationales Privatrecht im Erbrecht,
  3. vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
  6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Besondere praktische Erfahrungen im Erbrecht

Der Rechtsanwaltskammer sind besondere praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts nachzuweisen. Das setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 80 Fälle bearbeitet hat. Die Fälle müssen sich auf die oben genannten Bereiche beziehen, so etwa das materielle Erbrecht, die vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung etc.

Fortbildung im Erbrecht

Jeder Fachanwalt muss jährlich auf dem betreffenden Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischer Aus- oder Fortbildung teilnehmen.

Wie viele Fachanwälte für Erbrecht gibt es?

Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Celle sind 106 der rund 5.700 Rechtsanwälte Fachanwälte für Erbrecht (Stand: 1. Januar 2026).

Zum Bezirk der Kammer gehören u. a. Cuxhaven, Stade, Bremervörde, Zeven, Buxtehude, Tostedt, Osterholz-Scharmbeck, Verden, Rotenburg (Wümme), Nienburg, Walsrode, Hannover, Hameln, Holzminden, Hildesheim, Celle, Gifhorn, Uelzen, Soltau, Dannenberg, Winsen (Luhe) und Lüneburg.

Testamentsvollstrecker

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V. hat mir nach erfolgreicher Prüfung die Bezeichnung Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) verliehen.

Zur Person

Heiko Müller, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Erbrecht in Rotenburg (Wümme)

Heiko Müller

  • Rechtsanwalt und Notar
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Videos zu Fragen des Erbrechts veröffentliche ich auf YouTube.

Im manager magazin wurde ich als Fachanwalt für Erbrecht zur Erbschaftsteuer und zur Gestaltung von Testamenten zitiert („So erben Sie 2 Millionen Euro steuerfrei“, 2. September 2025).

Berufliche Mitgliedschaften u. a.:

  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins, Berlin
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht (Deutscher Anwaltverein) Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. Mitglied der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.

Was Mandanten sagen

„Ich hatte Herrn Müller bereits auf einem rechtlichen Vortrag, den er gehalten hatte, kurz kennengelernt. Mein erbrechtliches Problem hat er kompetent gelöst. Seine Erklärungen waren für mich als Laien gut verständlich. Ich kann die Kanzlei zu 100 % weiterempfehlen.“

Frank G.

„Klasse! Ich hatte mich von Herrn Müller im Erbrecht vertreten lassen und bin hochzufrieden. Es ist alles bestens gelaufen.“

Petra K.

„Besonders hervorstechend war die konsequente und schnelle Abarbeitung unserer Anliegen. Das Juristendeutsch wurde uns verständlich erläutert.“

Manfred R.

Quelle: ProvenExpert

Termine und Erstberatung

Eine Erstberatung ist persönlich, telefonisch oder per Videogespräch möglich. Bitte rufen Sie an, damit wir einen Termin und die für Sie passende Beratungsart abstimmen können.

Für Verbraucher ist die Gebühr für eine erste Beratung gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, also 226,10 Euro (§ 34 RVG).

Anrufen: 04261 9291-0

Mandanten aus der Region

Unsere Kanzlei hat ihren einzigen Sitz in Rotenburg (Wümme). Zu uns kommen gleichwohl Mandanten aus dem gesamten norddeutschen Raum, insbesondere aus der Umgebung, etwa aus Scheeßel, Sottrum, Visselhövede, Zeven, Sittensen, Bremervörde, Verden und Soltau. Unterlagen wie Testamente, Erbscheine oder Schreiben der Gegenseite können Sie uns vorab per Post oder E-Mail zusenden; die Beratung im Erbrecht ist auch telefonisch oder per Videogespräch möglich. Wie Sie uns erreichen und wo Sie parken können, lesen Sie unter Kontakt und Anfahrt.

Ratgeber zum Erbrecht

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