Sie haben Fragen zum Erbrecht? Sie möchten Vorsorge treffen? Sie haben erbrechtliche Ansprüche und möchten diese durchsetzen?
Die Bandbreite etwaiger Fragestellungen im Erbrecht ist nahezu endlos. Nur einige Beispiele:
Sie brauchen einen Anwalt, der Sie im Erbrecht berät. Das Erbrecht ist komplex und erfordert daher besondere Kenntnisse. Ich habe daher den Fachanwaltstitel im Erbrecht erworben und bin als Testamentsvollstrecker zertifiziert.
Vor dem Erbfall
Ich berate und unterstütze Sie bei der Planung Ihres Nachlasses. Insoweit formuliere ich Ihr Testament, Ihre Vorsorgevollmacht oder entwerfe einen Übergabevertrag.
Nach dem Erbfall
Ich berate und vertrete Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, etwa dem Erbschein, einer Ausschlagung, Fragen zur Erbengemeinschaft, Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Der Titel "Fachanwalt für Erbrecht" wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Dazu müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein:
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt idR. voraus, dass der betreffende Rechtsanwalt an einem Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst.
Es sind Aufsichtsarbeiten erfolgreich zu absolvieren. Die Gesamtdauer dieser Leistungskontrollen beträgt mindestens 15 Stunden.
Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Der Rechtsanwaltkammer sind besondere praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts nachzuweisen. Das setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 80 Fälle bearbeitet hat. Die Fälle müssen sich auf die oben genannten Bereiche beziehen, so etwa das materielle Erbrecht, die vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung etc.
Jeder Fachanwalt muss jährlich auf dem betreffenden Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischer Aus- oder Fortbildung teilnehmen.
Im gesamten Bezirk der Rechtsanwaltskammer Celle gibt es unter den ca. 6.000 Anwälten lediglich 88 Fachanwälte für Erbrecht (Stand: 1.1.2018). Dies sind weniger als 1,5%.
Zum Bezirk der Kammer gehören u.a. Cuxhaven, Stade, Bremervörde, Zeven, Buxtehude, Tostedt, Osterholz-Scharmbeck, Verden, Rotenburg (Wümme), Nienburg, Walsrode, Hannover, Hameln, Holzminden, Hildesheim, Celle, Gifhorn, Uelzen, Soltau, Dannenberg, Winsen (Ruhe) und Lüneburg.
Heiko Müller
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Berufliche Mitgliedschaften u.a.:
◼︎ Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltverein, Berlin
◼︎ Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
◼︎ Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
◼︎ Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V.
Drei Fachanwaltstitel
"Ich hatte Herrn Müller bereits auf einem rechtlichen Vortrag, den er gehalten hatte, kurz kennengelernt. Mein erbrechtliches Problem hat er kompetent gelöst. Seine Erklärungen waren für mich als Laien gut verständlich. Ich kann die Kanzlei zu 100% weiterempfehlen." (Frank G.)
"Klasse! Ich hatte mich von Herrn Müller im Erbrecht vertreten lassen und bin hochzufrieden. Es ist alles bestens gelaufen." (Petra K.)
"Besonders hervorstechend war die konsequente und schnelle Abarbeitung unserer Anliegen. Das Juristendeutsch wurde uns verständlich erläutert." (Manfred R.)
Quelle: Provenexpert
Gerne stehe ich Ihnen für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.
Bitte rufen Sie an, damit ein schneller Termin und die für Sie passende Beratungsart (persönlich, telefonisch oder per Videogespräch) gefunden werden kann.
Sie haben Kosten-Sicherheit. Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich geregelt und betragen höchstens 226,10 EUR (190 EUR zzgl. USt.).
Anwalt: (04261) 9291-14 (Sekretariat: Frau Runge)
Notariat: (04261) 9291-19 (Frau Warkentin/Frau Ahrend/Frau Trams)
Die Klärung des Pflichtteils nach dem Tod eines Verwandten kann sich lange hinziehen. Da ist es (für den Pflichtteilsberechtigten) doch gut, dass er Zinsen verlangen kann. Jedoch muss der Pflichtteilsberechtigte richtig handeln. Umgekehrt kann der Erbe hohe Zinszahlungen vermeiden. Wie - erkläre ich Ihnen in diesem Video.
Eine Trennung und Scheidung gibt Anlass, viele Sachen zu bedenken. Häufig geht es um Unterhalt, eine gemeinsame Immobilie etc.
Aber wissen Sie, dass Ehegatten ein gesetzliches Erbrecht haben und sogar einen Pflichtteil fordern können?
Haben Sie an das frühere Testament gedacht, das Sie mit Ihrer Frau/Ihrem Mann errichtet und in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben? Gilt das Testament noch, obwohl Sie bereits viele Monate oder gar Jahre von Ihrer Partnerin / Ihrem Partner getrennt leben oder bereits geschieden sind?
Ein Dauerthema unter den Erbrechtlern war die Frage, ob Grabpflegekosten bei der Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs mindernd berücksichtigt werden können.
Diese Frage wurde nun vom BGH geklärt.