Was wären Ihre Gedanken, wenn Sie erfahren, dass das von Ihnen frisch gekaufte Haus einen Ihnen bisher nicht bekannten „Makel“ hat: in dem Haus hatte ein grausames Verbrechen stattgefunden.
Eine beim Kauf einer Eigentumswohnung, eines Reihenhauses oder einer Doppelhaushälfte übernommene anteilige Instandhaltungsrücklage mindert nicht die Grunderwerbsteuer.