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Informationen zur Wirtschafts-ID

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Was ist die Wirtschafts-ID?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), kurz „Wirtschafts-ID“, ist eine bundeseinheitliche Nummer für alle, die wirtschaftlich tätig sind: Unternehmen, Gesellschaften, Vereine und auch Einzelunternehmer. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und dient dazu, wirtschaftlich Tätige in Steuer- und Verwaltungsverfahren eindeutig zu erkennen (§§ 139a, 139c Abgabenordnung).

Für Gesellschaften erfüllt sie damit eine ähnliche Aufgabe wie die Steuer-ID für natürliche Personen.

Beispiel: W-IdNr. DE123456789-00001

Die Nummer besteht aus den Buchstaben „DE“, einer neunstelligen Ziffernfolge und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal. Das Unterscheidungsmerkmal kennzeichnet die einzelne wirtschaftliche Tätigkeit; die erste Tätigkeit erhält „-00001“.

Achtung, Verwechslungsgefahr:

  • Die Wirtschafts-ID ist nicht die Steuernummer des Finanzamts (z. B. 123/456/12346).
  • Sie ist auch nicht die Steuer-ID (IdNr.). Die Steuer-ID bleibt die Nummer für natürliche Personen.
  • Mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist sie eng verwandt: Wer bis zum 30. November 2024 eine USt-IdNr. erhalten hat, für den entspricht die Wirtschafts-ID dieser Nummer, ergänzt um „-00001“.

Hat jede Gesellschaft eine Wirtschafts-ID?

Das BZSt vergibt die Wirtschafts-ID automatisch. Ein Antrag ist weder nötig noch möglich, die Vergabe ist kostenfrei. Sie erfolgt nach Angaben des BZSt in Stufen:

  • seit November 2024: an Umsatzsteuerpflichtige und Kleinunternehmer,
  • ab dem 4. Quartal 2026: an Körperschaftsteuerpflichtige und an diejenigen, die eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung abgeben müssen,
  • ab dem 4. Quartal 2027: in weiteren Fällen.

Es kann also sein, dass eine Gesellschaft derzeit noch keine Wirtschafts-ID hat.

Wofür benötigt der Notar die Wirtschafts-ID?

Der Notar muss jeden Immobilienkaufvertrag dem Finanzamt (Grunderwerbsteuerstelle) anzeigen. Diese sogenannte Veräußerungsanzeige muss nach dem Gesetz für Verkäufer und Käufer eine Identifikationsnummer enthalten (§ 20 Grunderwerbsteuergesetz):

  • bei natürlichen Personen die Steuer-ID,
  • bei Gesellschaften und anderen nicht natürlichen Personen die Wirtschafts-ID.

Werden Anteile an einer Gesellschaft übertragen, zu deren Vermögen Grundbesitz gehört, ist außerdem die Wirtschafts-ID der Gesellschaft selbst anzugeben.

Ist eine Gesellschaft als Käufer oder Verkäufer an Ihrem Vertrag beteiligt, teilen Sie uns deren Wirtschafts-ID deshalb bitte möglichst vorab mit, am besten zusammen mit den übrigen Angaben über das Online-Formular Immobilienkauf.

Wo finden Sie die Wirtschafts-ID?

1. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Hat die Gesellschaft bis zum 30. November 2024 eine USt-IdNr. erhalten, gab es kein eigenes Schreiben: Die Wirtschafts-ID wurde öffentlich bekannt gemacht und entspricht der USt-IdNr. mit dem Zusatz „-00001“. Aus der USt-IdNr. DE123456789 wird also die Wirtschafts-ID DE123456789-00001.

2. ELSTER-Postfach

In den übrigen Fällen teilt das BZSt die Wirtschafts-ID elektronisch über ELSTER mit. Das Schreiben liegt dann im Postfach von „Mein ELSTER“; einen Brief auf Papier gibt es nicht. Über den Eingang informiert eine automatisch erzeugte E-Mail. Um das Schreiben abzurufen, müssen Sie keinen Link in dieser E-Mail anklicken, sondern melden sich wie gewohnt bei ELSTER an.

3. Steuerberaterin oder Steuerberater

Ist für die Gesellschaft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater als Bevollmächtigte eingetragen, kann die Mitteilung auch dort eingehen. Fragen Sie im Zweifel dort nach.

4. Erneut mitteilen lassen

Wenn Sie die Wirtschafts-ID nicht finden, können Sie über das Bundeszentralamt für Steuern eine erneute Mitteilung veranlassen. Per Telefon oder E-Mail wird die Nummer aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt.

Wirtschafts-Identifikationsnummer erneut mitteilen lassen

Weitere Informationen bietet das BZSt auf seiner Seite zur Wirtschafts-Identifikationsnummer.

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