Vorsorgevollmacht

Autor: Heiko Müller

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Erbrecht

 

Aktualisiert: 10.09.2023

 


1. Allgemeines

Es ist normal: Man befasst sich nicht gerne damit, dass es einem gesundheitlich schlecht gehen oder man sogar sterben kann. Das Thema „Vorsorge“ wird daher zu gerne ausgeblendet. In nicht wenigen Fällen geschieht dies leider solange, bis es zu spät ist.

 

Rechtliche Vorsorge ist nicht nur Thema für die ältere Generation, sondern bereits für "junge Erwachsene", also ab 18. Jahren.

 

Eine wichtige Komponente einer rechtlichen Vorsorge ist die sog. Vorsorgevollmacht.

 

Ohne eine Vorsorgevollmacht bekommen Sie, wenn Sie sich - z.B. infolge Unfall oder Krankheit - nicht mehr selbst um Ihre Angelegenheiten kümmern können, vom Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Dieser gesetzliche Betreuer ist dann ihr gesetzlicher Vertreter. Das Betreuungsgericht hat dabei diverse Kontroll- und Genehmigungsbefugnisse.

 

Klar ist auch, dass eine gesetzliche Betreuung, gerade wenn das Gericht einen sog. Berufsbetreuer einsetzt, zu erheblichen Kosten führen kann. Diese Kosten sind vom Betreuten zu tragen.

 

Wir haben für Sie einige Informationen zusammengestellt, die für Sie nützlich sein können. Dabei haben wir die moderne Form von Videos gewählt, die Sie bequem auf dem Handy, Tablet oder Computer betrachten können.

 

 

2. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Was ist der Unterschied?

 

Inhalt des Videos:

 

0:00 Einleitung

0:36 Wie rechtliche Vorsorge für "schlechte" Zeiten treffen?

0:52 Was ist eine Vorsorgeverfügung?

1:04 Was ist eine Vorsorgevollmacht?

2:10 Was ist eine Betreuungsverfügung?

3:40 Was ist eine Patientenverfügung?

4:03 Was ist zu empfehlen?

 

3. Müssen Sie für eine Vorsorgevollmacht zum Notar?

Muss man für eine Vorsorgevollmacht zum Notar oder genügt es, einfach einen Vordruck aus dem Internet herunterzuladen, oder ein Muster aus dem Buchhandel auszufüllen und zu unterzeichnen?

 

Gerade wenn Sie über Grundbesitz verfügen, Ihnen also z.B. eine Haus oder eine Eigentumswohnung gehört, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht wichtig.

 

Es gibt aber auch weitere Gründe, die für eine notarielle Vorsorgevollmacht sprechen. Hierauf und auf die Unterschiede zu einer nicht-notariellen Vollmacht gehe ich in dem Video an.

 

Schauen Sie sich dazu auch weiter unten auf der Seite den Punkt 9. Kann mit einer Vorsorgevollmacht ein Kredit aufgenommen werden? an. 

 

4. Was passiert bei Krankheit oder Unfall?

In dem Video erklären ich Ihnen allgemein, was rechtlich passiert, wenn Sie sich z.B. aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr alleine um Ihre Angelegenheiten kümmern können. Wie kann hier eine Vorsorgevollmacht und oder Betreuungsverfügung helfen?

 

5. Verwendung der Vollmacht nach dem Tod

Sie haben z.B. von einem Elternteil eine Vorsorgevollmacht. Ihr Elternteil ist verstorben und Sie möchten nun über das zum Nachlass gehörende Konto verfügen? Die Bank lehnt jedoch eine Überweisung oder Auszahlung ab. Zu Recht?

 

6. Vorsorgevollmacht bereits ab 18 Jahren!

Ist eine Vorsorgevollmacht nur etwas für "ältere" Personen? Was ist mit Ihren Kindern, die sich z.B. in einer Berufsausbildung befinden? Wer vertritt Ihr Kind, wenn diesem etwas passiert? In diesem Video erkläre ich Ihnen, warum ggf. auch für Ihre Kinder eine Vorsorgevollmacht sinnvoll sein kann.

 

7. Tipps zur Vorsorgevollmacht

Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigen wollen, sollten Sie einige Dinge beachten. In meinem Video gebe ich Ihnen dazu 2 Tipps.

8. Vorsorgedokument registrieren lassen

Was bringt Ihnen die beste Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, wenn keiner von ihr weiß? Damit das nicht passiert, sollten Sie Ihre Vorsorgeverfügung registrieren lassen und zwar bei der Bundesnotarkammer im Zentralen Vorsorgeregister. Was es damit genau auf sich hat und wie das funktioniert, erkläre ich Ihnen im Video.

 

9. Vorsorgevollmacht richtig aufheben (4 Schritte)

Sie haben eine Vorsorgevollmacht errichtet und eine bestimmte Person bevollmächtigt. Nun möchten Sie diese Vorsorgevollmacht aufheben, z.B. weil Sie sich mit der bevollmächtigten Person verkracht oder das Vertrauen verloren haben.

 

Ich erkläre Ihnen, mit welchen 4 Schritten Sie Ihre Vorsorgevollmacht wirksam aufheben. Sie erhalten dazu auch eine Musterformulierung.

 

 

Das im Video angesprochene Formular für die Eintragung des Widerrufs im Vorsorgeregister finden Sie hier:

Download
Widerruf im Vorsorgeregister (Formular)
Formular_TW.pdf
Adobe Acrobat Dokument 293.0 KB

10. Brauchen Ehepartner überhaupt eine Vorsorgevollmacht?

Seit dem 1.1.2023 gelten neue Vorschriften u.a. im Betreuungsrecht. Neu ist ein gesetzliches Notvertretungsrecht der Ehegatten.

 

Schon vorher haben sich viele Ehepartner gefragt, ob sie überhaupt eine Vorsorgevollmacht benötigen - immerhin "ist man ja miteinander verheiratet". Die neue gesetzliche Situation und die Berichterstattung dazu in den Medien könnte aber noch mehr Verwirrung stiften.

 

Brauchen Ehepartner Vorsorgevollmachten oder können sie einander auch ohne eine solche Vollmacht vertreten?

 

Um die Frage kurz zu beantworten: Ja, auch Ehepartner benötigen eine Vorsorgevollmacht.

 

Mehr dazu im Video.

 

11. Kann mit einer Vorsorgevollmacht ein Kredit aufgenommen werden?

Vielleicht benötigen Sie später einen Kredit, z.B. um dringende Reparaturen an Ihrer Immobilie durchzuführen. Wie ist die Situation, wenn Sie gesundheitsbedingt dazu nicht in der Lage sind? Kann eine Vorsorgevollmacht verwendet werden, um den Kredit  aufzunehmen?

 

Auf diese Fragen werde ich Ihnen in dem Video anhand von zwei Beispielen eine Antwort geben. Dabei werde ich auf die Themen

 

- Verbraucherdarlehen

- Vorsorgevollmacht

- "einfache" Vollmacht

- notariell beurkundete Vorsorgevollmacht

 

eingehen.

 

12. Muss der Bevollmächtigte eine etwaige Pflege persönlich erbringen?

Was bedeutet es, wenn Sie in einer Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigter benannt sind? Müssen Sie Ihre Eltern oder Ihren Ehepartner persönlich betreuen und pflegen, wenn sie es nicht mehr können? Und was passiert, wenn Sie hunderte Kilometer entfernt wohnen? Droht, dass ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird?

 

In dem Video klären wir all diese Fragen und mehr! Wir schauen uns dazu eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) an, die Licht ins Dunkel bringt.

 

Die können sich dazu auch diesen Artikel anschauen.

 

Ihr Ansprechpartner:

Heiko Müller
Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Erbrecht

 

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV, Berlin