TERMIN FÜR DIE BEURKUNDUNG EINES VERTRAGES ZUR

REGELUNG VON TRENNUNGS- / SCHEIDUNGSFOLGEN

 

Ihnen liegt der Entwurf des Vertrages vor und Sie haben ihn in Ruhe durchgeschaut. Etwaige Änderungs- oder Ergänzungswünsche haben Sie mit Ihrem (evtl. bereits geschiedenen) Ehepartner geklärt und uns mitgeteilt, so dass diese im Entwurf berücksichtigt sind.

 

Den zu vereinbarenden Termin haben Sie mit mit Ihrem Ehepartner abgestimmt.

 

Im Beurkundungstermin wird der Notar den Vertragstext verlesen und auch erklären. 

 

In der Regel dauert die Beurkundung bis zu einer Stunde.

 

Bitte bringen Sie zum Termin mit: