TERMIN FÜR DIE BEURKUNDUNG EINES ANTRAGS AUF ERTEILUNG EINES

ERBSCHEINS

 

Ihnen liegt der Entwurf des Erbscheinantrages vor und Sie haben ihn in Ruhe durchgeschaut. Etwaige Änderungs- oder Ergänzungswünsche haben Sie bereits geklärt und uns mitgeteilt, so dass diese im Entwurf berücksichtigt sind. Die für den Erbschein etwaig benötigen Unterlagen (z.B. Sterbeurkunde, Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde etc.) liegen Ihnen vollständig vor. 

 

Im Beurkundungstermin wird der Notar den Antragstext verlesen und auch erklären. 

 

In der Regel dauert die Beurkundung bis zu einer halben Stunde.

 

Bitte bringen Sie zum Termin folgende Dokumente mit:

 

☐ Ihren Personalausweis

☐ etwaige Unterlagen (sofern noch nicht bei uns eingereicht)