Einleitung
Adoption ist ein Thema, das nicht wenige Menschen betrifft und oft mit Emotionen und rechtlichen Herausforderungen verbunden ist. Ein zentraler Aspekt, der in der Vergangenheit häufig zu Diskussionen führte, ist das Namensrecht bei Adoptionen. Insbesondere bei der Adoption von volljährigen Personen, wie zum Beispiel einem erwachsenen Stiefkind, gibt es seit dem 1. Mai 2025 bedeutende Änderungen.
Bisheriges Namensrecht
Bislang galt bei der Adoption eines volljährigen Stiefkindes, dass sich automatisch der Geburtsname änderte.
Beispiel:
Nehmen wir an, das Stiefkind heißt Tim Meyer und wird vom Stiefvater Müller adoptiert. Hier änderte sich der Geburtsname von Meyer zu Müller.
Das Gesetz sah nicht vor, dass der Geburtsname beibehalten werden konnte, es sei denn, es lagen schwerwiegende Gründe vor, die eine Ausnahme rechtfertigten. Das führte oft zu Unsicherheiten und Unzufriedenheit bei den Betroffenen.
Diese automatische Namensänderung war für viele volljährige Adoptierten ein Hindernis, das sie davon abhielt, eine Adoption in Betracht zu ziehen. Oftmals wollten die Adoptierten ihren Geburtsnamen nicht ablegen, und die gesetzlichen Rahmenbedingungen machten dies nahezu unmöglich. Nur verheiratete Adoptierte konnten erreichen, dass der Ehenamen erhalten bleibt. Wenn beispielsweise Tim Meyer verheiratet und "Meyer" der Ehename war, konnte seine Ehefrau einer Namensänderung widersprechen, was bedeutete, dass Tim nach der Adoption Tim Meyer, geborener Müller, hieß.
Neue Rechtslage seit dem 1.5.2025
Mit den Änderungen, die seit dem 1. Mai 2025 gelten, hat sich das Namensrecht für volljährige Adoptierte grundlegend geändert. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass die adoptierten Personen nun ein Wahlrecht haben, also selbst entscheiden können, ob sie ihren bisherigen (Geburts-) Namen behalten oder den neuen Namen annehmen möchten. Diese Entscheidung kann auch in Form eines Doppelnamens getroffen werden.
Das bedeutet, dass jemand wie Tim Meyer, der adoptiert wird, weiterhin so heißen kann, auch wenn er von Herrn Müller adoptiert wird. Diese Wahlfreiheit ist ein wichtiger Schritt, um den Bedürfnissen und Wünschen der Adoptierten gerecht zu werden. Viele Mandanten haben auf diese Gesetzesänderung gewartet.
Die Namenswahl ist nicht nur eine rechtliche Formalität, sondern hat auch eine tiefere emotionale und soziale Bedeutung. Ein Name ist ein Teil der Identität eines Menschen. Die Möglichkeit, den Geburtsnamen beizubehalten, kann für viele Adoptierten ein Gefühl von Kontinuität und Zugehörigkeit schaffen. Dies ist besonders wichtig, wenn die Adoptierte Person bereits in einem bestehenden sozialen Umfeld integriert ist.
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